Erklärung zur Barrierefreiheit
Sonnenwerk Muster GmbH bemüht sich, die Anwendung „PM Easy“ im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung unter der Adresse, unter der Sie sie gerade aufrufen, in der Version 1.0.0-rc.27.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anwendung wird nach den Kriterien der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA (EN 301 549), entwickelt. Jede Auslieferung durchläuft automatisierte Prüfungen (axe-core) der wichtigsten Seiten; Tastaturbedienbarkeit, sichtbarer Fokus, Sprungmarken, benannte Bedienelemente und Dialoge sowie ausreichende Kontraste sind Bestandteil des Produkts. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle liegt — sofern der Betreiber sie beauftragt hat — als gesonderter Bericht vor; ohne diesen Bericht ist die Anwendung als teilweise vereinbar einzustufen.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Kartenansichten (Standortkarte eines Projekts) sind visuell; die zugrunde liegende Adresse ist als Text verfügbar.
- Von Nutzern hochgeladene Dokumente, Fotos und E-Mail-Anhänge liegen so vor, wie sie eingestellt wurden, und können ohne Alternativtext sein.
- Erzeugte PDF-Dokumente (Rechnungen, Mahnungen, Stundenzettel) sind textbasiert, aber nicht als PDF/UA getaggt.
- Die Sprachaufnahme (Diktat, Besprechungen) setzt ein Mikrofon voraus; alle Inhalte lassen sich alternativ eingeben.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Wenden Sie sich an Sonnenwerk Muster GmbH über die im Impressum genannten Kontaktdaten. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für Ihr Bundesland zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Für digitale Angebote öffentlicher Stellen ist die jeweilige Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zuständig.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung mit automatisierten Prüfungen erstellt und wird mit jeder Auslieferung überprüft. Version 1.0.0-rc.27.